Neues aus der Gemeinschaftsschule Am Heimgarten

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Hogwarts am Heimgarten

Harry Potter zu Gast in der OGS

Fast jedes Kind träumt davon, einen Brief aus Hogwarts zu bekommen. Für 20 Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums am Heimgarten wurde dieser Traum nun im Rahmen einer OGS-Aktion wahr: Vergangene Woche machten sie sich auf eine spannende Reise in die Zauberwelt. Es wurden sprechende Hüte gebastelt, ein goldener Schnatz gebacken und das Harry Potter-Wissen auf Herz und Nieren überprüft. Am letzten Nachmittag hieß es dann für alle die Besen zu entstauben und eine Partie Quidditch zu spielen. Und am Ende haben alle „Jungzauberer“ für zukünftige Klassenarbeiten ein wenig Flüssiges Glück mitbekommen J

Da die Themenwoche in der „Hogwartsschülerschaft“ so großen Anklang gefunden hat, ist angedacht, diese Aktion im kommenden Schuljahr erneut anzubieten.

Corona-Regeln ab dem 07.06.2022

Regelungen ab Montag, 07. Juni:

  • Keine Maskenpflicht mehr in den Schulgebäuden. 
    Es können weiterhin freiwillig Masken getragen werden. Die Entscheidung darüber obliegt jeder einzelnen Person. 
  • Schnupfenplan und Eigenverantwortung

Mit den neuen Regelungen tritt die Bedeutung des sog. Schnupfenplans besonders hervor.

Nach dem „Schnupfenplan“ müssen alle mit Symptomen zuhause bleiben!

Positiv getestete Schüler müssen dies angeben, damit sie entsprechend im Klassenbuch eingetragen werden können.

Alle, die zuhause bleiben, müssen sich entsprechend im Sekretariat krankmelden und dem Klassenlehrer eine Entschuldigung vorlegen!

Nach den Osterferien (bis voraussichtlich 29.4.2022) gilt keine allgemeine Maskenpflicht mehr an Schulen. Auch nach den Ferien werden noch einmal Test an die Schüler ausgegeben! Wichtig ist: Es können auch weiterhin freiwillig Masken getragen werden.

Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist ein sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen. 

Das gilt auch, wenn nach dem Wegfall der Masken- und Testpflicht einzelne Personen entscheiden, freiwillig eine Maske zu tragen. Es entspricht dann dem Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen, das nach Monaten eingeübter Schutzmaßnahmen genauso toleriert werden muss, wie das Bedürfnis anderer, sich wieder ohne Masken zu begegnen. Beide Bedürfnisse sind berechtigt und verlangen einen umsichtigen Umgang miteinander!