Ab dem 22. Juni müssen alle Schülerinnen und Schüler bei ihren KlassenlehrerInnen eine „Gesundheitserklärung“ ihrer Eltern vorlegen.

Das entsprechende Schreiben kann hier heruntergeladen werden: https://gemeinschaftsschule-am-heimgarten.de/wp-content/uploads/Versicherung_Eltern_Gesundheit_22062020.pdf

Liegt das Schreiben nicht vor, dürfen die entsprechenden SchülerInnen weder am Unterricht noch an anderen schulischen Veranstaltungen teilnehmen.

Das Schreiben wird auf Basis ministerieller Anordnung verlangt:

Ab dem 22. Juni 2020 wird an den weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein tageweise wieder ein regelhafter Unterrichtsbetrieb aufgenommen. Spätestens am 22. Juni 2020 müssen die Eltern dafür in schriftlicher Form bei der Schule versichern, dass keine Krankheitssymptome bei ihren Kindern vorliegen, die mit einer COVID-19-Erkrankung im Zusammenhang stehen könnten. Die Versicherung muss auch den diesbezüglichen Gesundheitszustand aller Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft einbeziehen. Im Falle einer Änderung des Gesundheitszustandes ist unverzüglich die Schule zu informieren. Liegt eine solche Versicherung der Eltern nicht vor, muss das Kind vom Unterricht und sämtlichen schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.