Stand: Mittwoch, 29.4.2020

Stand : 29. April 2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Wie man der Presse bereits entnehmen konnte, hat das Bildungsministerium den Fahrplan für die nächsten Wochen skizziert. Die schrittweise Öffnung wird etwas konkreter, aber für einen großen Teil von euch wird es vorerst beim „Home Schooling“ bleiben. Hier nun eine Zusammenfassung dessen, was unsere Schule angeht:

Für die Zukunft empfehlen wir allen, im Schulgebäude (nicht im Klassenraum) eine Maske zu tragen. Wie gesagt: Es ist nur eine Empfehlung!

Den Schülerinnen und Schülern empfehlen wir, wenn dies irgend möglich ist, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen und öffentliche Verkehrsmittel zu meiden (Hier herrscht Maskenpflicht!).  

Wie sieht der weitere Fahrplan aus:

Die Notbetreuung wird aufrechterhalten.

Grundsätzlich gilt immer noch ein Betretungsverbot für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte.

Die Rückkehr einzelner Schülergruppen / Klassen wird vorbereitet, steht aber unter dem Vorbehalt der weiteren Pandemieentwicklung.

Konkret heißt das: (vom Ministerium vorgegeben)

Phase 1: 4. – 8. Mai: Vorbereitung 9+10 ESA und MSA

11. – 15. Mai: Prüfungen in Klasse 9 und 10

Phase 2: 18. – 22. Mai Beratungsangebote für Klasse 9 und 10

Phase 3: Klassen 8, 9 und 10 (25.-29. Mai)

Phase 4: Klassen 5, 6 und 7 (ab 1. Juni) – ab 22. Juni Rückführung der Klassen im begrenzten Umfang möglich

Das „home schooling“ läuft nach wie vor hauptsächlich über Iserv. Neu ist, dass auf Nachfrage auch Materialien ausgedruckt in der Schule abgeholt werden können. Dies ist mit den Klassenlehrerinnen / Fachlehrerinnen abzusprechen und vorher dem Sekretariat anzukündigen. Dies gilt nur für diejenigen, die nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, die Aufgaben ausschließlich über Iserv zu bearbeiten.

Die Teilnahme an schulischen Angeboten ist für allen Schülerinnen und Schüler verpflichtend, es sei denn, sie gehören zu der vom RKI definierten Risikogruppe bzw. wohnen mit einer Person, die zu dieser Gruppe zählt, in einem Haushalt..

Soweit bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 ein regulärer Unterrichtsbetrieb nicht wieder aufgenommen werden kann, werden die Leistungen, die bis zum 13. März 2020 erbracht wurden, als Basis für die im Zeugnis dokumentierten Ganzjahresnoten genommen und Grundlage weiterer ggf. davon abhängender Entscheidungen.

Arbeitsergebnisse in einem eingeschränkten Präsenzunterricht sowie Arbeitsergebnisse außerhalb des Präsenzunterrichts, die ab dem 20. April 2020 in den Phasen des wegen der Corona-Pandemie ausgesetzten oder deutlich eingeschränkten Regelunterrichts auf schulische Veranlassung erbracht worden sind, gehen als Abrundung des Gesamteindruckes zu Gunsten der Schülerin bzw. des Schülers in die Bewertung für Unterrichtsbeiträge ein.

Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, seid ebenfalls verpflichtet, schulische Angebote im Rahmen des Möglichen anzunehmen und auch eurerseits den Kontakt mit euren Lehrkräften zu halten.

Sie als Eltern unterstützen ihre Kinder im Rahmen ihrer Erziehungsaufgaben darin, eine Tagesroutine zu entwickeln und die schulischen Pflichten zu erledigen.

Ich wünsche Euch und Ihnen viel Gesundheit und Geduld!

Th. Gehrke

(Schulleiter)